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Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Alle unsere Angebote und Vergleiche basieren auf den Tarifen von: ARAG, AXA, Allianz, Alte Leipziger, Alte Oldenburger, Aspecta, BBK, BHW, Barmenia, Basler Securitas, Berlinische Leben, Canada Life, Clerical Medical, Concordia, Condor, Continentale, DBV Winterthur, Delta Lloyd, DKV, Deutsche Anwalts- und Notarversicherung, Deutsche Ärzte- Versicherung, Deutscher Herold, Deutscher Ring, Dialog, Europa, Generali, Gerling, Globale, Gothaer, Hallesche, Hamburg Mannheimer, Hamburger Leben, Hannoverische Leben, Hanse Merkur, Helvetia, Ideal, Inter, Itzehoer, Karlsruher, Kravag, Landeslebenhilfe, LKH, LV 1871, Mannheimer, MoneyMaxx, Münchener Verein, Neue Leben, Nürnberger, PAX, R&V, Rheinische Sterbegeldversicherung, Rheinland Versicherung, Schweizer Rentenanstalt/Swiss Life, Signal, Signal Iduna, Skandia, Standard Life, Stuttgarter Leben, Süddeutsche Krankenversicherung, Union, Universa, Victoria, VHV, Volksfürsorge, Volkswohlbund, Württembergische, WWK - keine Gewähr für die Vollständigkeit und die Aktualität dieser Liste.
Die KFZ-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-anhängern für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges. Die KFZ-Teilkaskoversicherung tritt ein bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest verbundenen oder unter Verschluss verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitz-schlag, usw), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluss und Schäden an der Verglasung. Die KFZ-Vollkasko-versicherung übernimmt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko-versicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbsverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen.
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf. Sie können Ihre Kraftfahrzeug-Versicherung in der Regel zum Ende des Kalenderjahres wechseln, da die meisten Versicherungsverträge vom ersten Januar bis zum 31. Dezember laufen. Das Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein (Kfz-Police). In diesen Fällen muss das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Für 2008 gilt der 1. Dezember.
Sonderkündigungsrecht. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung eines Fahrzeuges. Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Kfz-Neuzulassung (erstmalige Zulassung des Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Ihre Fahrzeugversicherung wechseln.
Kündigung der Autoversicherung im Schadenfall. Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kfz-Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
Hier der Standard: Die fristgerechte, einfache Kündigung der Autoversicherung:
Musterschreiben Kündigung einer Versicherung
Ihre Kfz-Versicherung erhöht den Beitrag. Sie können dann außerordentlich kündigen:
Musterbrief Kündigung der Versicherung aufgrund Beitragserhöhung
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Liebe Besucher, auf unserer Homepage finden Sie mehrere Onlinerechner zum Thema Finanzen und Versicherungen. Sie können damit die günstigsten Tarife kostenlos und unverbindlich ermitteln. Auch der Online-Abschluss nahezu aller Verträge ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre falschen, nicht vollständigen oder widersprüchlichen Angaben beim Online-Abschluss Ihren Versicherungsschutz bzw. Zustandekommen Ihres Vertrages gefährden können. Von solchen Angaben möchten wir Ihnen gerne abraten. Mehr dazu können Sie im Bereich Abschluss-Tipps lesen. Die Verbraucherinformationen jeder Gesellschaft finden Sie im Bereich Bedingungen, nachdem Sie den Deckungsvergleich eines Vergleichsrechners starten. Ebenso bekommen Sie sofort nach dem Online-Abschluss alle Tarifinformationen per E-Mail zugeschickt. Der Vertrag/Versicherungsschein wird Ihnen dann innerhalb von zwei-drei Wochen per Post zugestellt. Als Kunde profitieren Sie von vielen Vorteilen und können unseren Service kostenlos nutzen. Nach Wunsch bekommen Sie auch den kostenlosen Zugang zur modernen Info-Plattform. Mit Ihrem Login können Sie dort Ihre Versicherungsverträge einsehen, Stammdaten bearbeiten und neue Angebote berechnen. Bei allen Geschäften gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB.
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